Förderung der Kultur- und Jugendarbeit von Ukrainer*innen
Im Sinne des Völkerverständigungsgedankens werden insbesondere geflüchtete Ukrainer*innen und Künstler*innen sowie deren Projekte in Berlin unterstützt, welchen staatliche Unterstützung fehlt. Die bürokratische Abwicklung übernimmt der Kujub e.V., sodass lediglich ein Antrag, Kostenbelege und eine kleine Dokumentation eingereicht werden müssen. Die Auszahlung der Fördersumme, durch den Kujub e.V., ist im vorhinein möglich.
Die Fördersumme von insgesamt 7000,-€ soll sich auf möglichst viele kleine Projekte verteilen. Die Projektförderung kann von Kleinstbeträgen im zweistelligen Bereich bis auf maximal 500,-€ gestellt werden. Der Vorstand steht direkt mit Helfer*innen in Berlin im Kontakt und erarbeitet eine russische und ukrainische Version des Förderangebots. Herzlichen Dank für eure Unterstützung!
Beschluss: Die Mitgliederversammlung stellt dem Projekt einen Haushalt in Höhe von 7000,-€ für Sachmittel zur Verfügung. Honorarzahlungen oder personenbezogene Dienstleistungen sind davon ausgenommen. Über die Verteilung der Fördersumme auf einzelne Anträge kann der Vorstand, gemäß Mitgliederversammlung 2022, selbstständig entscheiden.
Genehmigungsfähige Sachmittelkosten:
- Spielzeuge und Bastelbedarf
- Literatur, Druckkosten und Bürobedarf
- Film- und Theaterbedarf
- Tanz- und Kunstbedarf
- Sportartikel im Kontext kultureller Jugendarbeit
- Lebensmittel im Kontext kultureller Jugendarbeit
- Eintritte für Kultur- und Bildungseinrichtungen
- Reisekosten (max. VBB-Tageskarte) und Verpflegung zum Ziel
- elektrische Geräte zum Verbleib und zur Nutzung in Einrichtungen
- einmalige Mieten von Fahrzeugen und elektrischen Geräten
Weiteres kann durch Anfragen an den Vorstand unter vorstand@kujub.de genehmigt werden!